FAQ
Kann der Kauf einer Immobilie in Spanien dabei helfen, die spanische Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?
Der derzeitige Besitz von Immobilien in Spanien ist einer der Faktoren, die die spanische Einwanderungsbehörde bei der Prüfung von Aufenthaltsanträgen berücksichtigt. Es gibt ein spanisches Aufenthaltsgesetz, das es Nicht-EU-Bürgern, die in Spanien Eigentum erwerben, ermöglicht, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Gibt es für Ausländer, die in Spanien Immobilien kaufen, irgendwelche Einschränkungen?
Nein, es gibt keine Einschränkungen für ausländische Staatsangehörige, die in Spanien eine Immobilie kaufen möchten. Die Käufer müssen eine Ausländeridentitätsnummer (NIE) beantragen und Formulare ausfüllen, aus denen hervorgeht, dass die für den Kauf der Immobilie verwendeten Mittel den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche entsprechen.
Was ist die NIE-Nummer und wie bekommt man sie?
Die NIE-Nummer ist die Identifikationsnummer eines Ausländers in Spanien. Sie kann über das spanische Konsulat im Herkunftsland beantragt werden, aber auch persönlich in Barcelona nach Terminvereinbarung oder durch eine notarielle Vollmacht, die der Käufer seinem Anwalt oder einem vertrauenswürdigen Dritten erteilt.
Brauche ich ein Bankkonto in Spanien, um eine Immobilie zu kaufen oder zu mieten?
Ja, da der Kaufpreis oder die Anzahlung einer Immobilie mit einem spanischen Bankscheck bezahlt werden muss; Schecks von ausländischen Banken werden nicht akzeptiert. Außerdem werden alle Versorgungsleistungen, Eigentümerquoten, Steuern usw. per Lastschriftverfahren bezahlt, und es können nur spanische Bankkonten verwendet werden.
Welche Unterlagen muss ich für die Eröffnung eines Kontos vorlegen?
Das Verfahren hängt vom Herkunftsland des jeweiligen Kunden und der Bank ab. Natürliche Personen und Personen aus westlichen Ländern können in der Regel einfach mit ihrem Reisepass ein Konto eröffnen, die NIE-Nummer ist hierfür nicht erforderlich. Es ist wichtig zu wissen, dass alle Banken verpflichtet sind, ihre Kunden persönlich zu treffen, und dies ist der einzige Punkt im gesamten Verfahren eines Kauf- oder Mietgeschäfts, der nicht durch einen Bevollmächtigten erledigt werden kann. Der Kunde muss einmal persönlich bei der Bank erscheinen, der Rest kann dann danach durch einen Bevollmächtigten erledigt werden.
Wie lange ist die Aufenthaltserlaubnis gültig?
Das Aufenthaltsvisum für Investoren hat eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr.
Wie wird es erneuert?
Man kann es um weitere 2 + 2 Jahre verlängern. Um eine Verlängerung zu beantragen, müssen zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen für den Aufenthalt in Spanien die folgenden Bedingungen erfüllt werden: Man muss im Besitz eines gültigen Aufenthaltsvisums für Investoren sein oder sich innerhalb der Frist von neunzig Kalendertagen vor dessen Ablauf befinden. Man muss während des Bewilligungszeitraums mindestens einmal nach Spanien gereist sein. Man muss nachweisen, dass mindestens eine Investition in Höhe von 500.000 Euro aufrechterhalten wurde.
Gilt dieses neue Gesetz für alle Nationalitäten?
Ja, das Gesetz unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Nationalitäten.
Was ist der Energieausweis für eine Immobilie und wie kann ich ihn erhalten?
Seit dem 1. Juni 2013 ist es verpflichtend, beim Verkauf einer Immobilie einen entsprechenden Energieausweis vorzulegen, der die baulichen Gegebenheiten und Einrichtungen einer Immobilie (Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung, Beleuchtung, Kühlung usw.) bescheinigt. Der Ausweis wird von einem Architekten oder Ingenieur mit technischem oder höherem Abschluss ausgestellt. Für die Kosten gibt es keinen offiziellen Tarif, sodass jeder Techniker den Preis selbst festlegen kann. Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig.
Kann die Nutzung einer Immobilie von gewerblich auf wohnwirtschaftlich geändert werden?
Im Prinzip ist dies kein Problem, solange die entsprechende kommunale Bewohnbarkeitsbescheinigung vorliegt; wenn die Immobilie unter Wohnungseigentumsgesetz (régimen de propiedad horizontal) fällt, ist auch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Konsultieren Sie gegebenenfalls die Satzung der Eigentümergemeinschaft, um zu erfahren, ob es diesbezüglich satzungsgemäße Einschränkungen gibt.